07.09.2015

Bundeskabinett verabschiedet den Entwurf für das Pflegestärkungsgesetz II

Herzstück dabei ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. So soll es ab 2017 besser möglich sein, die Individualität in der Pflege, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen und die Ansprüche von Menschen mit Demenz nachhaltig zu stärken.

Weitere Informationen rund um den Gesetzentwurf finden unter  www.pflegestaerkungsgesetz.de/alles-zum-pflegestaerkungsgesetz-ii

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